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Ab 11. Juni läuft der Abmeldezeitraum für Übertritte bis 20. Juni. Die Anmeldezeit ist im Anschluss von 21. bis 30. Juni. (ÖTTV Regulativ §7)
Vom OÖTTV empfohlene Vorgangsweise:
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Das OÖTTV-Sekretariat ist bis 10. August nicht besetzt. Emails werden bis dahin nur teilweise bearbeitet.
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Das Sekretariat ist von 19. bis 28. Juli geschlossen. E-Mails werden ab 2. August wieder bearbeitet.
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Gastmannschaften und deren Vereine sind gemäß GV Beschluss verpflichtet, Spielverlegungen im Ergebnisdienst zu bestätigen. Der neue Termin der Heimmannschaft ist verbindlich gültig. Sollte die Bestätigung nicht erfolgen, geschieht das ca. 8 Tage vor dem neuen Termin durch den Landesverband und der Gastverein wird mit einer Bearbeitungsgebühr belastet.
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Die geänderten Spielerreihungen können auf der OÖTTV Homepage unter "Der Verband" -> "Unsere Vereine" gefunden werden. Auf dieser Seite den gewünschten Verein bzw. die Spielgemeinschaft suchen und auf das bunte Dreieck rechts klicken. Daraufhin erscheint die bearbeitete Spielerreihung.
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Bei begrenzten Spielgenehmigungen muss der Verein um Verlängerung beim OÖTTV ansuchen. Erst nach Erteilung der Spielgenehmigung durch den OÖTTV ist der/die SpielerIn spielberechtigt. Meisterschaftsspiele bei denen SpielerInnen ohne Spielgenehmigung eingesetzt werden, werden entsprechen den Bestimmungen ausnahmslos strafbeglaubigt.
Derzeit haben einige Vereine noch nicht um Verlängerung der Spielgenehmigungen angesucht. Dies muss auf jeden Fall noch vor Beginn der Mannschaftsmeisterschaft passieren.
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Ab März 2019 ändern sich die Öffnungszeiten des OÖTTV Sekretariats auf Dienstag 12:30 - 15:30. Termine außerhalb der Öffnungszeiten können per Email vereinbart werden.